Aktuelle Vereinsnachricht des SV 19 Straelen e.V.
Mitteilung des SV 19 Straelen e. V.
Die Insolvenz der Fa. Tecklenburg GmbH hat auch einschneidende Folgen für unseren Verein, den SV 19
Straelen e.V. Die größte Herausforderung sind die fehlenden Einnahmen aus dem Sponsoring, die nur durch
drastische Kürzungen auf der Ausgabenseite ansatzweise kompensiert werden konnten.
Durch die Abmeldung der 1. Fußballmannschaft aus der NRW-Oberliga und daraus folgender
Aufhebungsverträge mit den Spielern sowie durch diverse drastische Einsparungen konnten wir die
laufenden Kosten innerhalb von drei Wochen um ca. 80%. reduzieren.
Für die Deckung der laufenden Kosten wurden inzwischen Finanzierungspläne erarbeitet, die langfristig
eine solide und seriöse Basis für unseren Verein und speziell für unsere 2.200 Mitglieder darstellen.
Aufgrund des Rücktritts unseres 1. Vorsitzenden Hermann Tecklenburg eröffneten sich neue Erkenntnisse,
die dem aktuellen Vorstand bis dahin nicht bekannt waren.
Im Gegensatz zu der mehrfach vom 1. Vorsitzenden geäußerten Aussage, der SV 19 Straelen habe mit der
im Raum stehenden Steuer- und Sozialabgabenproblematik nichts zu tun, dies sei ausschließlich ein Thema
von Hermann Tecklenburg und seiner Firma, könnte der SV 19 Straelen e.V. eventuell nun doch in Haftung
genommen werden.
Der aktuelle geschäftsführende Vorstand als auch alle weiteren beim SV Straelen handelnden Personen
sind nicht Bestandteil des laufenden Ermittlungsverfahrens. Alle über den SVS abgerechneten Löhne sind
bei regelmäßigen Prüfungen durch die entsprechenden Behörden nie beanstandet worden. Der SV 19
Straelen e. V. ist somit nachweislich nicht verantwortlich für die Unregelmäßigkeiten bei der Abgabe der
Steuern und Sozialbeträge, falls es sie tatsächlich gegeben haben sollte.
Trotzdem wird der Verein aktuell für die Nachzahlung der nicht abgeführten Steuer- bzw. Sozialabgaben
haftbar gemacht.
Das Insolvenzrecht sieht in seinen Richtlinien vor, dass, wenn abzusehen ist bzw. es sein könnte, ein Verein
seine Forderungen aktuell oder zukünftig nicht begleichen kann, ein Insolvenzantrag zu stellen ist,
ansonsten würde möglicherweise eine Insolvenzverschleppung drohen.
Sofern der SV 19 Straelen e. V. also tatsächlich für die Zahlung der im Raum stehenden Steuer- bzw.
Sozialabgaben – die sind im hohen sechsstelligen Bereich angesiedelt – haftbar ist, können wir die daraus
resultierenden Forderungen aus dem Vereinsvermögen in keiner Weise nachkommen. Wir sehen uns daher
gezwungen, am heutigen Tag, dem 21. Februar 2024, einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Kleve
einzureichen.
Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bedeutet aber nicht die Einstellung jeglicher Aktivitäten. Der
Sportbetrieb wird zunächst in allen Abteilungen ganz normal weiterlaufen. Wir unternehmen diesen Schritt
ganz bewusst mit dem Ziel, den Verein erfolgreich aus dieser Insolvenz herauszuführen. Inwiefern uns das
gelingen wird, liegt aber nicht alleine in unseren Händen.
Sobald wir weitere Neuigkeiten verkünden können, werden wir diese auf den bekannten Wegen zeitnah
veröffentlichen.
Der Vorstand
SV 19 Straelen e. V.